Alis Auto Gewinnspiel

Mitmachen und 1501€ Spende gewinnen

Das Ehrenamt im Kreis Minden-Lübbecke ist super und super wichtig. Ich will am 15.01. 1501 Euro an einen Verein im Mühlenkreis spenden. Wenn du bei meinem Gewinnspiel mitmachst, kannst du vielleicht bestimmen, an welchen Verein das Geld gehen soll. Alles was du dafür brauchst, ist ein Foto von meinem Wahlkampf-Auto. Checke dazu gerne auch meine nächsten Termine. Mitmachen geht ganz einfach:

1

Alis Auto fotografieren

jeden Tag woanders im Mühlenkreis zu finden

 

2

@alidogan1982 verlinken

auf dem Auto-Foto in deinem Social Media Profil

 

3

Ali lost Gewinner*in aus

am 15.01. unter allen verlinkten Fotos

 

4

Gewinner*in wählt Verein aus

der die Spende erhalten soll

 

5

Verein erhält 1501 €

als private Spende von Ali

 

Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die Sozialdemokratische Partei Deutschlands – Kreisverband Minden-Lübbecke. Zur technischen Abwicklung des Gewinnspiels bedient sich der Veranstalter der com.on werbeagentur GmbH. Die Teilnahme an dem Social Media-Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters bereitgestellt. Die Betreiber der Social Media-Plattformen (Meta Platforms Inc., 1601 Willow Road Menlo Park, CA 94025 United States und Facebook Ireland Limited Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2, Ireland (“Plattform-Betreiber”)) stehen in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsern, unterstützen oder organisieren dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber den Plattformbetreibern.

§ 1 GEWINNSPIEL

  • Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen voraus. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
  • Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt) liegt vom 05.12.2022, 00:00 Uhr bis 14.01.2023, 23:59 Uhr.
  • Soweit der Teilnehmer im Rahmen eines Posts Bilder, Videos oder Texte hochlädt, garantiert der Teilnehmer dem Veranstalter rechtmäßiger Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Posts, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder der Veranstalter, noch die Plattformbetreiber verantwortlich.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und es besteht kein Kaufzwang.

§ 2 TEILNEHMER

  • Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland.
  • Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel (auch die hierzu relevanten Daten in dem entsprechenden Social Media-Konto des Teilnehmers) ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.
  • Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß § 3 (2) auszuschließen.
  • Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

§ 3 AUSSCHLUSS VOM GEWINNSPIEL

  • Mitarbeiter und Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und allen Parteiorganen/-gliederungen sowie des beteiligten Provider sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
  • Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
  • Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.

§ 4 DURCHFÜHRUNG UND ABWICKLUNG DES GEWINNSPIELS

  • Während des Aktionszeitraumes haben die Teilnehmer die Möglichkeit am Gewinnspiel teilzunehmen. Dazu machen Sie ein Foto vom Wahlkampf-Auto mit der Aufschrift „Landrat? Dogan!“. Das Fahrzeug muss dabei eindeutig identifizierbar sein. Das Foto wird dann vom Teilnehmer auf einer dieser Social Media Plattformen hochgeladen:
    • Instagram
    • Facebook
  • In dem Beitrag muss der Social Media Account von Ali Dogan mit dem Handle @alidogan1982 verlinkt werden. Bei dem Beitrag muss es sich um einen Feed-Post handeln. Stories sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Beitrag muss ohne Einschränkungen öffentlich verfügbar und sichtbar sein.
  • Der Gewinner wird am Ende des Aktionszeitraums unter allen Teilnehmern, die ordnungsgemäß am Gewinnspiel teilgenommen haben, verlost.
  • Der Gewinner wird nach Beendigung des Gewinnspiels über das Social Media-Profil des jeweiligen Gewinners seitens des Veranstalters benachrichtigt. Alternativ kann der Gewinner auch nach Beendigung des Gewinnspiels über das Social Media-Profil des Veranstalters bekannt gegeben werden. Der Gewinner muss sich dann innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung in seinem Social Media-Profil bzw. Bekanntgabe des Gewinners im Social Media-Profil des Veranstalters über eine private Nachricht an das gewinnauslobende Social Media-Profil des Veranstalters mit seinem richtigen Namen melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und Veranstalter gemäß den nachstehenden Bedingungen zu Gewinnbenachrichtigung und Verfall des Gewinns in § 4 und 5.
  • Der Gewinner bestimmt eine oder mehrere gemeinnützige Organisation(en), dessen Sitz im Kreis Minden-Lübbecke liegt/liegen, als Spendenempfänger. Die Organisationen müssen als eingetragene Vereine agieren. Der Gewinner darf nicht selbst Mitglied des Vereinsvorstandes des Spendenempfängers sein. Die maximale Anzahl auszuwählender Spendenempfänger beträgt drei (3).
  • Der Preis wird als Geldspende in Höhe von 1.500 € (Euro) an den/die ausgewählte(n) Verein(e) von der Privatperson Ali Dogan überwiesen. Werden vom Gewinner mehrere Vereine als Spendenempfänger bestimmt, so obliegt es der Gunst des Gewinners, wie die Summe auf diese Empfänger aufgeteilt werden soll.
  • Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
  • Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
  • Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.
  • Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Rückfragen, Beschwerden und Ansprüche, die sich auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Preissponsor geltend zu machen.

§ 5 VERFALL DES GEWINNS

Der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei (2) Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesen Fällen wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

§ 6 VORZEITIGE BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard-/Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 7 DATENSCHUTZ

  • Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.
  • Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich.
  • Gewinner können auf Webseiten des Veranstalters und/oder der Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.

§ 8 WIDERRUF

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@comon-werbeagentur.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

 

§ 9 HAFTUNG

  • Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  • Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
  • Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Der Gewinn wird ohne Rechnung ausgeliefert und es wird auch auf Wunsch keine Rechnung angefertigt.

§ 10 SONSTIGES

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  • Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
  • Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.