Ali Dogan wählen

Wie es ganz einfach geht

Im Wahllokal

Wenn Sie in einem Wahllokal wählen möchten, dann gehen Sie einfach am 15. Januar 2023 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr in den zuständigen Wahlraum Ihres Wohnorts. Welcher Ort für Sie der richtige ist, steht auf ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie Anfang Dezember per Post erhalten haben. Nehmen Sie entweder ihren Personalausweis oder ihre Wahlunterlagen mit.

Einzige Bedingung ist, dass Sie wahlberechtigt sind, also mindestens 16 Jahre alt sind, im Kreis Minden-Lübbecke wohnen und EU-Staatsbürger*in sind.

Sie wissen nicht, welches Wahllokal für Sie das richtige ist? Dann klicken Sie einfach hier auf Ihre Stadt oder Gemeinde und geben Sie dort die Straße* Ihrer Wohnung in das Suchfeld ein.

Bad Oeynhausen
Espelkamp
Hille
Hüllhorst
Lübbecke
Minden
Petershagen
Porta Westfalica*
Pr. Oldendorf
Rahden
Stemwede

*Porta Westfalica nutzt ein anderes System für die Wahl, wodurch Sie hier Ihre gesamte Adresse zur Wahlraumsuche eingeben müssen.

ODER

Per Briefwahl

Leider ist es schon zu spät, um eine Briefwahl zu beantragen. Bitte wählen Sie am 29. Januar 2023 in Ihrem zuständigen Wahllokal.

Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht abgeschickt haben, dann werfen Sie diese einfach in Ihrem Wahlbüro ein.

Adressen der Wahlbüros:

Bad Oeynhausen Rathaus I,
Ostkorso 8
Espelkamp Rathaus,
Wilhelm-Kern-Platz 1
Hille Rathaus,
Am Rathaus 4
Hüllhorst Rathaus,
Löhner Straße 1
Lübbecke Bürgerbüro,
Kreishausstraße 2 – 4
Minden Wahlbüro,
Lindenstraße 36
Petershagen Verwaltung Lahde,
Bahnhostraße 63
Porta Westfalica Rathaus I,
Kempstraße 1
Pr. Oldendorf Rathaus,
Rathausstraße 3
Stemwede Amtshaus,
Buchhofstraße 17

Häufige Fragen

Was ist ein Wahlschein?

Ein Wahlschein ist eine amtliche Bescheinigung, die nur auf Antrag ausgestellt wird. Er ist nicht zu verwechseln mit der Wahlbenachrichtigung, die jede und jeder Wahlberechtigte automatisch erhalten hat.

Der Wahlschein ist Voraussetzung für die Briefwahl und liegt den Briefwahlunterlagen bei. Außerdem kann damit in jedem beliebigen Wahlraum des Kreises Minden-Lübbecke gewählt werden.

Wer dagegen am Sonntag ganz „normal“ in seinem Wahllokal wählen möchte und keinen Briefwahlantrag gestellt hat, bekommt keinen Wahlschein und braucht ihn auch nicht.

Habe ich einen Wahlschein für die Stichwahl beantragt?

Die Wahlbüros in den Städten und Gemeinden können den jeweiligen Wahlberechtigten Auskunft darüber geben, ob ein Wahlschein beantragt wurde. Dies ist auch telefonisch möglich. Ein Anruf bei der Wohnortgemeinde genügt.

Ich möchte noch einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen.

Wahlberechtigte können noch bis Freitag, 27.01.2023 18.00 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Aufgrund der Postlaufzeit sollte in diesem Fall der Wahlschein dann aber im Wahlbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeholt werden. Dort kann auch gleich die Stimme abgegeben werden.

Nähere Informationen erteilen auch die Wahlbüros in den Rathäusern.

Ich habe einen Wahlschein für die Stichwahl beantragt, aber noch keinen erhalten.

Wurde bereits ein Wahlschein beantragt, ist aber bisher nicht angekommen, so kann bis Samstag, 28.01.2023 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Dieser ist bis 12.00 Uhr am Samstag beim Wahlbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde abzuholen. Dort kann, wie erwähnt, auch gleich die Stimme abgegeben werden.

Nähere Informationen dazu können die Wahlbüros in den Rathäusern geben.

Ich habe einen Wahlschein und möchte nun doch im Wahllokal wählen.

Dies ist möglich. Wahlberechtigte können mit dem Wahlschein am Sonntag im Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Dazu sind zwingend der Wahlschein und ein geeignetes Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch bis Sonntag, 29.01.2023, 16.00 Uhr am Rathaus der Wohnortgemeinde eingeworfen werden.

Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

Wählerinnen und Wähler können im Wahllokal auch mit einem geeigneten Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) wählen. Die Wahlbenachrichtigung ist dazu nicht erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Wer jetzt noch Briefwahl beantragen möchte oder schon einen Wahlschein hat und seine Stimme abgeben möchte, sollte sich nach Möglichkeit auf den Weg zum Rathaus machen. Denn Stimmen, die, zum Beispiel wegen verzögerter Postzustellung, nicht rechtzeitig vor Sonntag im Rathaus ankommen, werden nicht gezählt.